
Wie lässt sich Archivmaterial trotz komplexer rechtlicher Rahmenbedingungen digital zugänglich machen? Gerade bei zeitgenössischen oder erst kürzlich entstandenen Objekten greifen unterschiedliche rechtliche Beschränkungen, etwa durch Persönlichkeitsrechte, Datenschutz oder Urheberrecht. In der Praxis führen diese Unsicherheiten häufig zu pauschalen Zugriffsbeschränkungen, die der tatsächlichen rechtlichen Situation vieler Materialien jedoch nicht gerecht werden. Dadurch bleiben wissenschaftlich hochrelevante Bestände entweder vollständig unzugänglich oder nur sehr eingeschränkt nutzbar.
Genau hier setzt das DORA-Projekt an. Es ist Teil eines größeren Verbundprojekts mit 13 weiteren Teilprojekten, das nun in einer von der DFG geförderten Pilotphase rechtliche Informationen zu Kulturmaterialien systematisch, standardisiert und maschinenlesbar erfassen möchte. Ziel ist es, differenzierte Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten zu schaffen, die sowohl den rechtlichen Anforderungen als auch den Bedürfnissen von Forschung und Öffentlichkeit gerecht werden.
Am Beispiel des Deutschen Kunstarchivs (DKA) entwickelt das DORA-Projekt hierfür eine übertragbare Lösung, die künftig auch anderen Archiven eine rechtssichere Online-Bereitstellung ihrer Bestände ermöglichen soll. Grundlage für die Daten des DKA bildet das Ontologiemodell CIDOC CRM, das um Rechteinformationen erweitert wird und in der virtuellen Forschungsumgebung WissKI implementiert zum Einsatz kommt. Für die Integration der rechtlichen Beschränkungen wird der Ansatz getestet, eine sog. Rights Expession Language (REL) wie ODRL in die bestehende semantische Erschließung zu integrieren.